Mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2022/2023 wurde die neu umgebaute Einrichtung in der Friedhofgasse 3 (Schulzentrum) in Betrieb genommen. Die bisherigen Standorte der Kindergärten Murau (Bundesstr. 9) und St. Egidi (Keltensiedl. 166) sind an den neuen Standort übersiedelt.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
Halbtagsgruppen Kindergarten & Kinderkrippe: 07.00 bis 13.00 Uhr
Ganztagsgruppe Kinderkrippe: 07.00 bis 15.00 Uhr
Ganztagsgruppe Kindergarten: 07.00 bis 17.00 Uhr

An den Fenstertagen sowie in den Herbst- und Semesterferien ist die Einrichtung geöffnet, während der Weihnachts- und Osterferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Im Sommer ist die Einrichtung bedarfsabhängig ab der 1. Ferienwoche für max. 6 Wochen geöffnet (Anfragen im Kindergarten & Kinderkrippe). 

Kontakt:
Friedhofgasse 3, 8850 Murau
E-Mail: kiga@murau.gv.at

Leiterin Susanne Maafe Rudpichi

Leiterin Susanne Maafe Rudpichi

Kindergarten Murau

Gemeinde



Kontakt
Rathaus Murau:
Doris Hasselberger, Tel: 03532-2228-18


 
Vormerkung für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027

Eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz ist ausschließlich online über das Kinderportal des Landes Steiermark möglich.
Der diesjährige Hauptvormerkzeitraum fand von 12. Jänner bis 8. Februar 2026 statt.
Der Status der Vormerkungen aus dem Hauptvormerkzeitraum 2026 (Angenommen/Warteliste/Abgelehnt) wird steiermarkweit einheitlich am 20. März 2026 im Kinderportal veröffentlicht und ist im jeweiligen Benutzerkonto ersichtlich. 

Informationsblatt zur Vormerkung im Hauptvormerkzeitraum 2026: Information Hauptvormerkzeitraum 2026.pdf 

Nachträgliche Vormerkungen: Es ist auch nach dem Hauptvormerkzeitraum möglich, Vormerkungen für Kinderbetreuungsplätze im Kinderportal durchzuführen. Betreuungsplätze nach Verfügbarkeit.  

Weitere Informationen auf der Homepage der Kinderportals: kinderportal.stmk.gv.at

 


  

Kinderportal des Landes Steiermark

Das Kinderportal beinhaltet eine Übersicht aller Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogischen Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark sowie die Möglichkeit der Vormerkung in den ausgewählten Wunscheinrichtungen. 
Die Vormerkung eines Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem das Kind in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung starten soll. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Eltern zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. 
Die genauen Informationen dazu - auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz - erhalten Sie im Kinderportal.

Direkt zum Kinderportal mit folgendem Link: https://kinderportal.stmk.gv.at